„Positiv und begrüßenswert, dass es endlich zu einer rechtlichen Klärung kommt.“ So kommentiert die Volkspartei die „Photovoltaik-Klage“ in St. Pölten, die eigentlich eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ist. „Eine Klärung der Rechtmäßigkeit dieses Verbots ist dringend notwendig. Die politischen Initiativen, die wir als Volkspartei für einen Stopp des defacto PV-Verbots in Schutzzonen gestartet haben, sind ja leider immer wieder an der SPÖ-Stadtregierung gescheitert“, so Gemeinderätin Susanne Binder-Novak.
Erst im Februar lehnte die SPÖ-Mehrheit einen Vorstoß der Volkspartei ab, bei dem eine Lockerung der Vorschriften und Schaffung von Definition von Voraussetzungen, unter welchen Photovoltaikanlagen in den jeweiligen Schutzklassen jedenfalls zu genehmigen sind, ab.
Grund für die Diskussionen ist die sogenannte „Schutzzonenverordnung“ im St. Pöltner Bebauungsplan. Diese soll Bausünden in der St. Pöltner Innenstadt Einhalt gebieten, nämlich gerade dann, wenn der Denkmalschutz noch nicht greift. „So sinnvoll das Ziel ist, so überbordend ist deren konkrete Umsetzung. Denn mit den Schutzzonen einher geht ein rigides Verbot zur Errichtung von PV-Anlagen und Sonnenkollektoren, sobald diese ‚öffentlich einsehbar‘ sind. Wir wollen, dass diese Hürden für die Sonnenenergie in der Landeshauptstadt beseitigt wird“, so Binder-Novak.
Selbst das Bundesdenkmalamt als strengster Hüter des Denkmalsschutzes sieht Photovoltaikanlagen an denkmalgeschützten Objekten bei Einhaltung bestimmter Kriterien als zulässig an. Es gibt sogar ein eigenes Informationsblatt seitens des Bundesdenkmalamtes, das vorgibt, welche Kriterien einzuhalten sind: Nur deshalb, weil die Photovoltaikanlage vom öffentlichen Raum aus sichtbar ist, wird sie nicht generell vom BDA für unzulässig erklärt. Vielmehr soll die Anlage die gewachsene Erscheinung und künstlerische Wirkung des Denkmals "respektieren".