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VP St. Pölten will Hürden für PV-Anlagen beseitigen

Die Gemeinderatsfraktion der Volkspartei St. Pölten beantragt, Sonnenenergie auch in baulichen Schutzzonen nutzbar zu machen.

Die Schutzzonenverordnung des St. Pöltner Bebauungsplanes soll Bausünden in der St. Pöltner Innenstadt Einhalt gebieten. „So sinnvoll das Ziel ist, so überbordend ist deren konkrete Umsetzung. Denn mit den Schutzzonen einher geht ein Verbot zur Errichtung von PV-Anlagen und Sonnenkollektoren, sobald diese ‚öffentlich einsehbar‘ sind. Wir wollen, dass diese Hürden für die Sonnenenergie in der Landeshauptstadt beseitigt wird“, so VP-Gemeinderätin Susanna Binder-Novak, die dazu einen entsprechenden Antrag im Gemeinderat eingebracht hat. Dieser wurde jedoch mit den Stimmen von der SPÖ abgelehnt.

Zusatzantrag zu den genaueren Regelungen von Voraussetzungen

„Immer wieder kommt es zu Problemen mit Immobilienbesitzerinnen und -besitzern, die auf ihren Gebäuden klimafreundliche Photovoltaikanlagen installieren wollen, jedoch einen negativen Bescheid seitens der Baubehörde erhalten. So wurde in der Sitzung des Stadtsenats, die der Gemeinderatssitzung vorausgeht, abermals eine entsprechende Berufung gegen einen negativen Bescheid abgelehnt“, berichtet Binder-Novak.

Sichtbarkeit der PV-Anlagen laut Denkmalamt kein Problem

Selbst das Bundesdenkmalamt als strengster Hüter des Denkmalsschutzes sieht Photovoltaikanlagen an denkmalgeschützten Objekten bei Einhaltung bestimmter Kriterien als zulässig an. Es gibt sogar ein eigenes Informationsblatt seitens des Bundesdenkmalamtes, das vorgibt, welche Kriterien einzuhalten wären: Nur deshalb, weil die Photovoltaikanlage öffentlich sichtbar sein würde, wird nicht automatisch die Anlage vom BDA untersagt. Es kommt vielmehr auf die konkrete Ausgestaltung der Anlage, Positionierung der Module, etc. an.

Konkret gelten gemäß § 15 der Verordnung des Gemeinderates gelten für jene Teile des Gemeindegebietes, welche im Bebauungsplan als „Schutzzone“ ausgewiesen sind, strengere Regeln für die Errichtung von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen als in der NÖ Bauordnung 2014 vorgesehen. Damit ist es in baulichen Schutzzonen deutlich schwieriger, Sonnenenergie zu nutzen und hiermit Einsparungen im Haushaltsbudget zu realisieren sowie einen Beitrag zur Energiewende und dem damit verbundenen Klimaschutz zu leisten.

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