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VP-Adl und NÖAAB-Sterle fordern: 500 Euro Mindestentschädigung für Lehrlinge

Automatisches Wahlrecht bei AK-Wahlen ab 16 Jahren

Im Rahmen eines Betriebsbesuchs in der Firma Geberit in St. Pölten fordern VP- Vize-Bgm. Matthias Adl sowie NÖAAB-FCG Kammerrat Harald Sterle 500 Euro Mindestgehalt für alle Lehrlinge ab dem ersten Lehrjahr sowie ein automatisches Wahlrecht bei der Arbeiterkammerwahl ab 16 Jahren. „In Anbetracht der gesetzlichen Existenzsicherung und des steigenden Bedarfs an Facharbeitern brauchen gerade Lehrlinge mehr Geld für ihre Leistung und damit mehr Lebensqualität. Es kann nicht sein, dass viele junge Menschen derart kurz gehalten werden“, betont Adl. In zahlreichen Lehrberufen, darunter Zahntechniker, Kleidermacher, Fußpfleger, Kosmetiker, Masseur, Florist oder Friseur werden Lehrlinge zum Teil mit nur rund 250 Euro – und jedenfalls deutlich weniger als 500 Euro abgespeist. Zahntechniker erreichen die 500-Euro-Grenze überhaupt erst ab dem vierten Lehrjahr. Zum automatischen AK-Wahlrecht ab 16 hält Adl fest: „Junge Menschen dürfen ab 16 Jahren den Bundespräsidenten und damit den ersten Mann im Staat wählen, aber nicht den AK-Präsidenten - das ist ungerecht“. Sie müssen ihr Recht zur Stimmabgabe nämlich über ein kompliziertes, bürokratisches Verfahren durchsetzen und selbst beantragen. Vereinfachungen mit dem Ziel eines automatischen Wahlrechts sollen dabei Abhilfe schaffen. Zu diesen Punkten kündigte KR Sterle Anträge in der nächsten AKNÖ-Vollversammlung im Herbst an: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere Initiative von Seiten der SPÖ und der SPÖ-AK-Führung keine Unterstützung findet. Gemeinsam könnten wir eine nachhaltige Verbesserung für junge Menschen erzielen

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