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St. Pöltens Rathaus SPÖ hält Zusagen bei Kontrollrechten nicht ein - hat die Stadt-SP Angst vor externer Kontrolle ?

Trotz Zusage des Bürgermeisters, dem Stadtrechnungshof Kontrollrechte bei Stadt-Gesellschaften der Stadt einzuräumen, stimmte Rathausmehrheit Antrag nieder.

Der Bundesrechnungshof hat schon im April 2021 dringend die Verankerung der Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes in den Gesellschaftsverträgen jener Unternehmungen gefordert, bei denen die Stadt St. Pölten eine Mehrheitsbeteiligung hält. Dies trifft unter anderem auf die Marketing St. Pölten GmbH zu. Seit einigen Jahren steigen die Ausgaben für die Marketing St. Pölten GmbH gravierend an. Für das Jahr 2024 sollen die Ausgaben der Stadt St. Pölten laut VA 2024 allein für die Marketing St. Pölten GmbH bereits bei 4 Millionen Euro liegen.

In der Sitzung am Montag hat die Rathaus – SP mit ihrem Abstimmungsverhalten nun eine schriftliche Zusage ihres Bürgermeisters Matthias Stadler verletzt. Bürgermeister Stadler hat eine Verankerung der Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes schriftlich zugesagt, sobald eine Vertragsänderung aus anderen Gründen notwendig ist.“ Den entsprechenden Antrag der Volkspartei stimmte die rote Rathausmehrheit einfach nieder, obwohl die finanzielle Entwicklung der Marketing St. Pölten GmbH eine umfassende Überprüfung durch den Stadtrechnungshof durchaus erforderlich machen würde.“, so VP-Kontrollsprecherin GR Susanne Binder-Novak.

Die St. Pöltner Volkspartei setzt sich seit mehreren Jahren für eine Ausweitung der Kontrollrechte des Stadtrechnungshofes auch auf ausgegliederte Gesellschaften ein. Für ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Tätigkeiten und finanziellen Lage der Stadtverwaltung in all ihren Teilen, sind derartige Kontrollrechte unerlässlich. „Das trifft insbesondere in der derzeit erneut sehr angespannten budgetären Lage der Landeshauptstadt St. Pölten und der damit verbundenen Notwendigkeit der Erstellung von Konsolidierungskonzepten zu“, so Binder-Novak. Entsprechende Kontrollrechte in den Mehrheitsbeteiligungen forderte auch der Bundesrechnungshof in seinem letzten Bericht über die NÖ Landeshauptstadt ein.

SPÖ und FPÖ für Einsetzung neuer Geschäftsführer

In einer Anfragebeantwortung von Bürgermeister Matthias Stadler an die Volkspartei St. Pölten vom 23. Mai 2022 wurde dazu festgehalten, dass die angesprochene Prüfkompetenz eingearbeitet werden soll, sobald eine Änderung im Gesellschaftsvertrag notwendig wird. Dass die St. Pöltner Tochtergesellschaft „Marketing St. Pölten GmbH“ nun zwei neue Geschäftsführer ernennt, wurde von SPÖ und FPÖ im Stadtsenat am 29. Jänner 2024 beschlossen.

Bundesrechnungshof fordert Prüfkompetenzen für Stadtrechnungshof

Durch den Beschluss des Stadtsenates, Tourismusdirektor Mag. Stefan Bauer und den Leiter des Veranstaltungsserivce Michael Bachel als zusätzliche Geschäftsführer in der Marketing St. Pölten GmbH einzusetzen, werden jedenfalls Änderungen im Firmenbuch erforderlich.

“Dieses zeitliche Fenster hätte dazu genutzt werden sollen, die vom Bundesrechnungshof geforderte Verankerung von Prüfkompetenzen des Stadtrechnungshofes im Gesellschaftsvertrag umzusetzen und diese Änderungen zeitgleich einzutragen. Dies würde es dem Stadtrechnungshof ermöglichen, zukünftig auch die Tochtergesellschaft auf Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten“, erklärt Binder-Novak.

Angst vor Kontrolle?

„Der von der Volkspartei St. Pölten eingebrachte Dringlichkeitsantrag wurde wortlos von der SPÖ-Absoluten abgelehnt - ein weiteres Indiz dafür wie rote Alleinregierung im Rathaus mit vom Bundesrechnungshof geforderten Kontrollen und ihren eigenen Zusagen umgeht“, zeigt sich VP Kontrollsprecherin Susanne Binder-Novak über das Vorgehen der SP-Mehrheit enttäuscht. „Hat die Stadt SPÖ Angst vor einer eingehenden Kontrolle durch den städtischen Rechnungshof?“, so Binder-Novak weiter.

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