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SPÖ beschließt Auslagerung der schulischen Nachmittagsbetreuung an eine SPÖ-Organisation

Für Opposition nicht nachvollziehbare Vergabe an SPÖ Organisation.

Wer ist finanzieller Nutznießer dieses Auftrags? „Die SPÖ unter Landesparteivorsitzendem und BGM Mag. Stadler hat am Montag in der GR Sitzung gezeigt, dass sie Parteiinteressen über Bürgerinteressen stellt. Die schulische Nachmittagsbetreuung in der VS Spratzern und der ASO Mitte wurde mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ an eine SPÖ-GmbH ausgelagert“, berichtet VP-Gemeinderätin Christina Veit. „Ich wäre neugierig, was die Damen und Herren der SPÖ dazu sagen würden, wenn andere Parteiorganisationen ihre Kinder und Enkelkinder betreuen würden“, so Christina Veit. „Für uns steht fest: Parteien haben bei der Kinderbetreuung in Pflichtschulen nichts zu suchen! Das ist Aufgabe der öffentlichen Hand, die Stadt soll dafür, wie bisher Sozialpädagoginnen anstellen.“ „Es gibt weder eine Notwendigkeit für die Auslagerung noch ist die Vergabe für uns nachvollziehbar. Nicht einmal in der Sitzung wurden entsprechende Unterlagen vorgelegt, lediglich deren Existenz angedeutet“ erklärt GR Veit die nicht nachvollziehbare Vergabe. Die beauftragte GmbH ist eine SPÖ Organisation und erhält einen Auftrag über 48.504 Euro für die schulische Freizeitbetreuung. „Der namhafte Betrag setzt sich aus Elternbeiträgen und öffentlichen Geldern zusammen, da muss schon die Frage erlaubt sein, wer Nutznießer solcher finanzieller Mittel ist?“, fragt sich Veit. Befangenheit mehrerer SPÖ-Gemeinderäte wurde von SPÖ ignoriert. Weder das NÖ StROG noch die eigene Moral hinderten die SPÖ-Gemeinderäte an diesem Beschluss“, berichtet Veit weiters. Dieser Beschluss wurde in ihren den Augen trotz des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes gefasst. „Ich habe die Damen und Herren der SPÖ darauf hingewiesen, dass sie sich für die Abstimmung überlegen sollten, ob nicht einige ihre Befangenheit anerkennen und gemäß des NÖ StROG den Sitzungssaal verlassen wollen. Das ist nicht geschehen und ist nach meinem Empfinden keine schöne Optik.“   Gemäß § 27 Abs. 1 bzw. Abs. 2 des NÖ StROG haben jene Mitglieder, die einerseits als Bevollmächtigte eines an der Sache unmittelbar Beteiligten bestellt sind oder waren und auch all jene Mitglieder, bei denen sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu setzen, den Sitzungssaal für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung zu verlassen. Verschiedenste SPÖ Gemeinderäte haben Vorstandsfunktionen bei den Kinderfreunden, dem Eigentümer der beauftragten kidspoint GmbH. • Stadtrat Robert Laimer – Mitglied des Landesvorstands der NÖ Kinderfreunde; Bezirksvorsitzender der Kinderfreunde im Bezirk St. Pölten • Gemeinderat Ali Firat – Vorsitzender der Ortsgruppe St. Pölten – Neu Viehofen • Gemeinderätin Elfriede Bendl – Vorsitzende der Ortsgruppe St. Pölten – Nord • Gemeinderat Fabian Max Wallner – Vorsitzender der Ortsgruppe St. Pölten Spratzern • Stadträtin Renate Gamsjäger – Veranstaltungsorganisatorin der Kinderfreunde Wagram

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