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SPNÖ-Chef Stadler agiert weiter mit Halbwahrheiten, Ausflüchten & Verschleierungen

Stadler hat zu seiner Verantwortung zu stehen. Rechtsbruch von SPNÖ-LHStv. Renner klar konstatiert.

„SPNÖ-Chef Stadler agiert weiter mit Halbwahrheiten, Ausflüchten & Verschleierungen“, beurteilt VP-Klubobmann Stadtrat Peter Krammer die Aussagen von SPNÖ-Chef Stadler, zu seinen rechtswidrig getätigten Spekulationsgeschäften. „Der Chef der SPNÖ hat zu seiner Verantwortung zu stehen. Der Rechtsbruch wurde von SPNÖ-LHStv. Mag. Karin Renner und der ihr unterstellten Gemeindeaufsicht klar konstatiert“, stellt Krammer fest. Zur Beurteilung der Faktenlage: St. Pölten gegen RLB NÖ-Wien: Ja, es stimmt, dass die Stadt St. Pölten wegen Nichtigkeit des Spekulationsgeschäfts die RLB NÖ-Wien geklagt hat. Grund für die von der Stadt angenommene Nichtigkeit war jedoch nicht das widerrechtliche Handeln des Bürgermeisters – was dieser in seiner Reaktion ja sogar bestätigt – sondern Fehler in der Beratung und Information im Vorfeld des Geschäftsabschlusses. Richtlinie für den Einsatz von Derivativgeschäften: Nein, die Richtlinie war weder genau definiert noch richtig angewandt. SPNÖ-Chef und Bürgermeister Stadler hat diese als Freifahrtschein für Spekulationsgeschäfte gesehen und insgesamt 230 solcher Geschäfte abgeschlossen. Die Gemeindeaufsicht stellt dazu aber fest: „Eine Befugnis des Magistrats, die in den Verhandlungen konkretisierten Rechtsgeschäfte ohne erneute Befassung des Gemeinderats abzuschließen, kann […] nicht erkannt werden.“ Damit steht fest, dass nicht der zu wenig genau definierte Beschluss das eigentliche Problem war, sondern die Auslegung dessen durch den Bürgermeister.   Möglichkeiten zur Prüfung der Rechtswidrigkeiten im Kontrollausschuss: Der Kontrollausschuss-Obmann ist nicht berechtigt, eine Prüfung seitens des Kontrollamtes zu veranlassen. In einer Anfragebeantwortung seitens des Magistrats wurde dies auch bestätigt. „Der Kontrollausschuss ist […] auch nicht weisungsbefugt gegenüber dem Leiter des Kontrollamtes. Der Kontrollausschuss ist somit nicht berechtigt, Einfluss auf die Prüfungstätigkeit des Kontrollamtes in welcher Form auch immer zu nehmen.“ Nur der Gemeinderat mit seiner SPÖ-Mehrheit kann einen solchen Prüfauftrag erteilen.

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