Archiv

Rechtswidrige Spekulationen von Bgm. Stadler müssen untersucht werden!

Insgesamt 230 Spekulationsgeschäfte wurden am Gemeinderat vorbeigeschummelt.

Untersuchungsausschuss und Staatsanwaltschaft sollen Spekulationen untersuchen. Als zuständige Politikerin stellte SPÖ-LHStv. Mag. Karin Renner gegenüber dem SPNÖ-Chef und Bürgermeister der Stadt St. Pölten nun fest, dass dieser ein Spekulationsgeschäft rechtswidrig abgeschlossen hat. „Folgt man der grundsätzlichen Argumentation, so stellt sich die Situation verheerend dar. Insgesamt 230 Spekulationsgeschäfte sind auf diese Art und Weise und damit rechtswidrig zustande gekommen“, informiert VP-Klubobmann StR Peter Krammer über das Ergebnis der Überprüfung eines Geschäfts der Stadt St. Pölten mit der Bank Barclays. Der Bürgermeister hatte in der Vergangenheit insgesamt 230 Geschäfte alleine abgeschlossen. Diese Vorgangsweise wurde im Zusammenhang mit dem Barclays-Geschäft als rechtswidrig eingestuft, da es für Geschäfte über 0,005% des Stadtbudgets einen Gemeinderatsbeschluss benötigt. Auch die Auslegung eines Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats wurde von der Gemeindeaufsicht als gesetzeswidrig eingestuft. „Im Sinne der von uns geforderten Kontrolle ergibt sich aus dem Bericht ein klarer Untersuchungsauftrag. Es ist notwendig einen Untersuchungsausschuss im Gemeinderat zu installieren, der die politische Verantwortung zu klären hat. Gleichzeitig muss auch die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüfen“, fordert Krammer Aufklärung im Gemeinderat und kündigt an, die Staatsanwaltschaft über die Ergebnisse der Gemeindeaufsicht zu informieren. Ergebnis könnte Ass im Prozess gegen RLB NÖ-Wien sein „Ich bin persönlich tief erschüttert und schockiert. Die vorliegenden Fakten stellen einen massiven Vertrauensbruch dar. Offensichtlich versuchte der Bürgermeister in der Vergangenheit über Halbwahrheiten, Ausflüchte und Verschleierung die ganze Brisanz der Spekulationen schönzureden“, zeigt sich Vzbgm. Ing. Matthias Adl betroffen. „Das Ergebnis der Prüfung der Gemeindeaufsicht hat aber auch gute Seiten. Durch das rechtswidrige Zustandekommen der Spekulationsgeschäfte könnte das klagsanhängige Geschäft mit der RLB NÖ-Wien für nichtig erklärt werden. Wir werden die Unterlagen dem Anwalt der Stadt bei seinem Besuch im Finanzausschuss am Montag übergeben. Gleichzeitig fordern wir ihn auf diese Fakten vor Gericht zu verwenden“, kündigt Adl an. Damit soll versucht werden, den St. Pöltner Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern den bisherigen Schaden von 12 Mio. Euro und das ausstehende Risiko von rund 80 Mio. Euro zu ersparen.

Zurück