Archiv

Causa Stadtkasse: All-Parteien-Einigung für Verbesserung des Internen Kontrollsystems beschlossen

GR Binder-Novak: "Stadtrechnungshof machte deutlich, dass Malversationen verhindert oder zumindest früher aufgedeckt hätten werden können. Das System wird jetzt verbessert."

Nachdem es gestern einen rechtskräftigen Schuldspruch in der Causa Stadtkasse gab, hat sich der St. Pöltner Gemeinderat in seiner Sitzung auch auf einen All-Parteien-Antrag für Verbesserungen des Internen Kontrollsystems geeinigt. „Der Stadtrechnungshof hat aufgezeigt, dass das Interne Kontrollsystem der Finanzabteilung löchrig war“, verweist VP-Kontrollsprecherin GR Susanne Binder-Novak auf das Ergebnis der Rechnungshofkontrolle, dass „wesentliche Grundsätze, die eigentlich derartige Handlungen vermeiden sollten, nicht (mehr) in die Arbeitsabläufe integriert waren oder sehr einfach umgangen werden konnten“.

Laut Stadtrechnungshof hätte man schon im Frühjahr 2022 die Malversationen entdecken können, wäre das Interne Kontrollsystem in vollem Umfang einsatzbereit gewesen. „Die Fehler im System haben der Stadt also viel Geld gekostet. Mit dem neuesten Bericht des Stadtrechnungshofes lässt sich die Erzählung, dass dieser kriminellen Energie nicht entgegengesetzt werden konnte, nicht mehr aufrechterhalten“, so Binder-Novak, die sich eine Entschuldigung der Beteiligten gegenüber den Steuerzahlerinnen und -zahlern erwartet.

23 Maßnahmen beschlossen

„Jetzt geht es darum, teilweise einfache Grundsätze eines Internen Kontrollsystems umzusetzen: Ein vollständiges Vier-Augen-Prinzip, eine Funktionstrennung zwischen Buchhaltung und Kassenführung oder die Einhaltung des Prinzips ‚Keine Buchung ohne Beleg‘. Insgesamt geht es um 23 Empfehlungen des Stadtrechnungshofes, die jetzt auch im Gemeinderat einstimmig angenommen wurden, um dieses System zu verbessern, das man seitens der SPÖ-Stadtregierung hat schleifen lassen“, so Binder-Novak.

Die beschlossenen Maßnahmen umfassen die folgenden Punkte:

1. Umsetzung des Prinzips der Funktionstrennung und der Verantwortlichkeiten (Trennung von Kassa und Buchhaltung)

2. Maßnahmen zur vollständigen Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips im Zahlungsverkehr und bei Buchungsanordnungen

3. Aktualisierung der Kassenordnung und Vorlage im Gemeinderat

4. Erstellung von Kriterien für die Bestellung von Kassenbediensteten

5. Regelmäßige Führung von Mitarbeitergesprächen

6. Laufende Aktualisierung von Zeichnungsberechtigungen (Kontenblätter) auf Bankkonten

7. Festlegung von Unterschriftenrichtlinien bzw. Vertretungsrichtlinien für Buchungsbelege und Kassenaktivitäten (in Anlehnung an die Dienstanweisung vom 28. März 1990)

8. Beschränkung von Barauszahlungen auf ein Minimum

9. Festlegung eines maximalen Bargeldbestandes in der Hauptkassa, der in der Kassenordnung festgesetzt werden möge

10. Lückenlose Erstellung von Übergabe- / Übernahmeprotokollen beim Kassierwechsel

11. Anschaffung eines Geldprüfungsgeräts

12. Durchführung von Bankwegen durch „Kassenboten“

13. Evaluierung des Schließsystems Kassenraum/Tresor

14. Regelmäßige Aktualisierung der Kassenversicherung

15. Plausibilitätskontrollen beim Rechnungsabschluss unter Einhaltung des Prinzips „keine Buchung ohne Beleg“, wobei Ausnahmeregelungen taxativ festzulegen sind

16. Entwicklung eines Systems für die laufende Überprüfung von Zahlungsanordnungen für den im Aufbau befindlichen Rechnungsworkflow

17. Wiedereinführung von Überschreitungssperren

18. Überarbeitung von Zugangsberechtigungen (Prinzip der minimalen Rechte) im Buchhaltungsbereich

19. Evaluierung der Deckungsringe

20. Festlegung zu welchem Zeitpunkt die Tagesabschlüsse durchzuführen sind

21. Wiedereinführung der jährlichen Saldenbestätigungen auf den Voranschlagsstellen durch die anordnungsberechtigten Dienststellen

22. Saldenaufgliederung und Übereinstimmungskontrollen für Konten der voranschlagswirksamen Gebarung im Zuge der Erstellung des Rechnungsabschlusses

23. Kommunikation und Schulungen

Zurück